
Das Reservierungssystem von Avant car ermöglicht ein einfaches und schnelles Vorgehen bei der Reservierung eines Fahrzeugs in Slowenien und im Ausland. Durch die Dateneingabe erhält der Mieter sofortige Informationen zum Mietpreis für das ausgewählte Fahrzeug, noch bevor dieser seine Reservierung bestätigt hat.
In kurzmöglichster Zeit empfängt der Mieter eine Antwort-E-Mail samt Bestätigungsnummer, die er bei eventueller Änderung seiner Reservierung verwenden kann.
Mit dem Reservierungssystem von Avant car kann eine Fahrzeuggruppe, nicht jedoch ein bestimmtes Fahrzeugmodell reserviert werden. In der nachstehenden Tabelle ist die internationale Fahrzeugklassifizierung dargestellt.
|
Klasse |
Typ |
Getriebe |
Klimaanlage |
|
M - mini
|
B – 2-türig
|
M – Schaltgetriebe
|
R – Ja
|
| E - economy | C – 2/4-türig | A – Automatikgetriebe | N – Nein |
|
C - compact
|
D – 4-türig | ||
|
I - intermediate
|
W – Caravan | ||
|
S - standard
|
V – Kombifahrzeug | ||
|
F - full size
|
F – 4-Rad | ||
|
P - premium
|
T – Schiebedach | ||
|
L - luxury
|
|||
|
X - special
|
Um eine bestehende Reservierung zu ändern, muss der Mieter seine Bestätigungsnummer in das Reservierungssystem eingeben und den Button für die Verfahrensänderung wählen.
Wenn der Mieter seine Bestätigungsnummer verliert kann sich dieser mit dem Kunden-Support-Zentrum von Avant car in Verbindung setzten.
Der Mieter kann seine Reservierung auch per E-Mail unter avantcar@avantcar.si oder per Fax unter der Nr. +386 1 589 0852 stornieren.
Avant car berechnet keine Stornogebühren, wenn der Mieter seine Fahrzeugreservierung innerhalb der Kündigungsfrist, das heißt mindestens 7 Tage vor der vereinbarten Fahrzeugübernahme, storniert.
Das Mietfahrzeug dürfen folgende Personen lenken:
Das Fahrzeug darf ausschließlich von der Person gelenkt werden, die im Mietvertrag als Fahrer angeführt ist. Sollte das Fahrzeug auch von anderen Fahrern gelenkt werden, müssen diese zusätzlich im Mietvertrag als weitere Fahrer angeführt werden. Diese haben alle Bedingungen des Unternehmens Avant car bezüglich des Alters und Führerscheins, den sie vorlegen müssen, zu erfüllen. Die Kosten für weitere Fahrer werden zu den aktuell gültigen Konditionen in Rechnung gestellt.
Um in Slowenien ein Fahrzeug mieten zu können, müssen die Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein. Sie müssen über einen mindestens zwei Jahre gültigen Führerschein ohne Strafpunkte verfügen. Fahrern im Alter zwischen 18 und 21 Jahren mit einem Führerschein ohne Strafpunkte wird ein Aufpreis für junge Fahrer zu den aktuell gültigen Konditionen in Rechnung gestellt.
Der Einsatz des Mietfahrzeugs ist in folgenden Fällen nicht zulässig:
Für jegliche Zuwiderhandlung hinsichtlich der angeführten Bestimmungen ist der Mieter schadenersatzpflichtig gegenüber dem Unternehmen Avant car, welches neben dem tatsächlich entstandenen Schaden und dem Schadenersatz nach eigener Wahl gegen den Mieter auch eine vorzeitige Kündigung des Vertrages samt allen Folgen geltend machen kann.
Bei der Übernahme benötigt der Mieter einen gültigen Personenausweis, Führerschein und eine Kreditkarte, anhand welcher eine Vorautorisierung bzw. ein Depositum der Geldmittel in der Höhe des Mietbetrages und der Selbstbeteiligung vorgenommen werden kann.
Für die Anmietung eines Fahrzeugs der höheren Preisklasse (Klasse F, P, L, X) müssen vom Mieter zwei Kreditkarten zur Mietsicherung vorgelegt werden.
Rechtspersonen können das Fahrzeug übernehmen, sobald sie den Kostenvoranschlag beglichen, ohaben, sie müssen jedoch bei der Übernahme eine Kreditkarte vorweisen, anhand welcher Geldmittel in Höhe des Mietbetrages und der Selbstbeteiligung reserviert werden. Sollte der Übernehmer über keine Kreditkarte des Unternehmens verfügen, hat die Rechtsperson vor der Fahrzeugübernahme laut Voranschlag eine Kaution zu stellen.
Das Fahrzeug ist während der Mietdauer unveräußerliches Eigentum des Unternehmens Avant car, das der Mieter in einem tadellosen Zustand samt gesetzlich vorgeschriebener Ausstattung und den nötigen Extras erhält (erste Hilfe, Warndreieck und reflektierende Sicherheitsweste, Reserverad, Grundwerkzeug, Glühbirnen-Set und sonstige gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung); des weiteren ist das Fahrzeug zugelassen, versichert, mit der Identifikationsdokumentation im Original, mit der Fotokopie der Homologation und der Fotokopie des Versicherungsscheins ausgestattet, die im Original am Sitz des Unternehmens Avant car eingesehen werden können.
Bei der Übernahme überprüft der Mieter gemeinsam mit einem Angestellten des Unternehmens Avant car das Fahrzeug und bestätigt mit seiner Unterschrift den Zustand des Fahrzeugs. Auf diese Weise vermeidet dieser Unannehmlichkeiten, die sich bei einem verursachten Schaden während der Mietzeit eventuell ergeben könnten.
Der Mieter verpflichtet sich dazu, das Fahrzeug in dem Zustand, in dem er es übernommen hat, zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort, der im Mietvertrag festgelegt ist, zurückzugeben. Der Mieter hat das Fahrzeug in einem Zustand, bei dem die übliche Handhabung des Fahrzeugs berücksichtigt wird, in einem technisch tadellosen Zustand, sachgemäß instand gehalten, mit vollem Kraftstofftank, sauber, ohne Gegenstände im Besitz dritter Personen und gänzlich bereit für eine weitere normale Handhabung samt der dazugehörigen Ausstattung, dem Zubehör und der Dokumentation zurückzugeben.
Wenn Avant car bei der Übernahme (Sauberkeit, Kraftstoffstand u. ä.) oder aufgrund einer fachkundigen Überprüfung des Fahrzeugs innerhalb von 8 Tagen nach der Fahrzeugübernahme beurteilt, dass der Zustand des zurückgegebenen Fahrzeugs nicht entsprechend ist, hat das Unternehmen das Recht, alle nötige Reparaturen und alles Sonstige auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen. Wenn der Mieter die gesamte erhaltene Dokumentation nicht zurückgibt, hat er die Kosten für den Erwerb der fehlenden Dokumentation zu begleichen. Alle wesentlichen Teile des Fahrzeugs sind mit Fabrikatsnummern gekennzeichnet. Sollte Avant car feststellen, dass irgendein Teil fehlen sollte oder ausgetauscht worden ist, hat er das Recht, den Mieter für den gesamten entstandenen Schaden zu belasten.
Der Mieter kann das Fahrzeug innerhalb der der Geschäftsstelle übernehmen und abgeben.
Insofern der Mieter sein Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten übernehmen möchte, ist dies nur gegen Aufpreis möglich.
Im Falle, dass der Mieter sein Fahrzeug außerhalb der Dienstzeiten abgibt und der Angestellte bei der Rückgabe abwesend ist, ist der Mieter für den Stand des Mietfahrzeugs bis zu dem Zeitpunkt der amtlichen Öffnungszeit der Geschäftsstelle verantwortlich.
Der Mieter kann das Fahrzeug in jeder beliebigen Geschäftsstelle von Avant car in Slowenien sowie in jeder beliebigen Geschäftsstelle im Ausland übernehmen und zurückgeben.
Avant car bietet die Möglichkeit, das Mietfahrzeug in jeder beliebigen Geschäftsstelle in Slowenien und europaweit zurückzugeben, abgesehen vom Ort der Übernahme.
Für eine One-Way Anmietung zwischen den Geschäftsstellen in Slowenien, die länger als 3 Tage dauert, wird kein Aufpreis erhoben. Für eine One-Way Anmietung von weniger als 3 Tagen wird ein Aufpreis zu den aktuell gültigen Konditionen in Rechnung gestellt.
Internationale One-Way Anmietungen werden zu den Preisen in Rechnung gestellt, die sich nach dem Rückgabeort richten.
Die Geschäftsstelle muss vor der Übernahme des Fahrzeugs im Voraus über jegliche Absichten einer One-Way Anmietung informiert werden.
Avant car bietet innerhalb der Öffnungszeiten eine kostenlose Zustellung oder Übernahme des Fahrzeugs von bis zu 10 km Entfernung von der Geschäftsstelle. Ist das Fahrzeug an eine entferntere Stelle zuzustellen oder von einer entfernteren Stelle abzuholen, werden diesbezüglich Kosten zu den aktuell gültigen Konditionen erhoben.
Der Mindestmietzeitraum beträgt einen Tag oder 24 Stunden. Wenn der Mieter die vereinbarte Zeit überschreitet, werden von Avant car die ersten 59 Minuten nicht in Rechnung gestellt, danach werden jedoch die angefangenen 24 Stunden in Höhe der Tagesmiete zu den aktuell gültigen Konditionen für das Mietfahrzeug berechnet.
Wenn der Mieter die vereinbarte Mietzeit verlängern möchte, muss dieser Avant car mindesten 24 Stunden vor Ablauf des Mietvertrages davon in Kenntnis setzen und dessen Zustimmung einholen. Eine Verlängerung kann in allen Geschäftsstellen Unternehmens Avant car in Slowenien vorgenommen werden. Die Person, die das Fahrzeug übernimmt und den Vertrag verlängert, haftet dadurch gemeinsam mit der Person, dem Unternehmen oder der Organisation, in deren Namen sie das Fahrzeug übernommen hat, persönlich für die Mietzahlung.
Für eine Verlängerung der Mietzeit setzen Sie sich mit unserem Kunden-Support-Zentrum in Verbindung.
Wenn der Mieter das Fahrzeug vor der vereinbarten Frist zurückgibt, ändert sich der Mietpreis im Hinblick auf die kürzere Mietdauer.
Der Mieter verpflichtet sich dazu, den Mietbetrag sofort bei Fahrzeugrückgabe (natürliche Personen) bzw. innerhalb der vereinbarten Frist (juristische Personen) zu begleichen. Im Falle der Nichtzahlung verliert der Mieter den Anspruch auf einen Preisnachlass und muss zusätzlich noch die anfallenden gesetzlichen Verzugszinsen entrichten. Von den laut vereinbarter Frist geforderten Zahlungen werden vorerst eventuelle Eintreibungskosten und Verzugszinsen und anschließend erst die unbeglichenen Mieten, Kosten und ein eventueller Schaden beglichen.
Zur Sicherung seiner Verbindlichkeiten gewährt der Mieter ausdrücklich die Reservierung von Geldmitteln auf seiner Zahlungs- bzw. Kreditkarte zugunsten von Avant car und stimmt weiterhin darüber ein, dass dieser den Betrag nach abgeschlossener Anmietung bei Bedarf teilweise oder gänzlich aus den reservierten Mitteln an Avant car entrichtet.
Der Mieter haftet dafür, das Avant car kein Schaden und kein Gerichtsverfahren aus den Rechten und Pflichten geschieht, und verpflichtet sich weiterhin dazu, dem Unternehmen Avant car den Schaden und alle Kosten zu ersetzen, welche dem Unternehmen diesbezüglich eventuell entstehen würden.
Der Mieter hat auch alle Gerichts- und Sachverständigenkosten, Gebühren und sonstigen Ausgaben, die in Verbindung mit der Anmietung, der Versicherung, der Anwendung der Bestimmungen bzw. mit deren Aufsicht entstehen, als auch die vom Vermieter festgestellten Gebühren zu ersetzen.
Avant car darf vom Mieter auch den gesamten Schadenersatz, die Entschädigungszahlung und den eventuell verloren gegangenen Gewinn fordern, wenn der Mieter nichts unternommen hat oder nicht effizient genug vorgegangen ist, um die rechtliche, technische oder wirtschaftliche Unbrauchbarkeit des Fahrzeugs oder die verringerte Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs zu beheben.
Die Fahrzeuganmietung ist in Verbindung mit folgenden von Avant car akzeptierten Kreditkarten möglich: Visa, Eurocard/Mastercard, Diners, American Express. Natürliche Personen können die Anmietung auch mit Bargeld begleichen, müssen zuvor jedoch eine Kreditkarte zur Mietsicherung vorweisen können. Der Steuersatz in der Republik Slowenien beträgt 20 %.
Der Mieter hat die Angestellten von Avant car bei der Übernahme oder Rückgabe an Ort und Stelle auf Unregelmäßigkeiten bzw. Mängel aufmerksam zu machen. Im Falle, dass die Reklamation vom Inhalt her an Ort und Stelle behoben werden könnte, der Mieter die Mängel jedoch nicht gemeldet hat, wird vorausgesetzt, dass der Mieter mit dem Zustand des Fahrzeugs und der durchgeführten Leistung einverstanden ist, wodurch dieser somit das Recht auf spätere Geltendmachung von Reklamationen verwirkt. Der Mieter kann innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist reklamieren.
Durch die Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter einverstanden, dass Avant car:
Der Kraftstoff ist im Mietpreis nicht inbegriffen. In der Regel übernimmt der Mieter das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und muss es daher auch voll betankt zurückgeben. Im entgegengesetzten Fall muss dieser für den Tankservice und den Kraftstoff zu den aktuell gültigen Konditionen aufkommen.
Der Mieter hat die Möglichkeit einer Vorauszahlung des Kraftstoffes, was bedeutet, dass er den Kraftstofftank bei Fahrzeugübernahme zum aktuell gültigen Marktpreis erwirbt. Somit vermeidet dieser Unannehmlichkeiten und einen Zeitverlust mit der Tankstellensuche. Er kann das Fahrzeug gegen Aufpreis mit leerem Tank zurückgeben.
Die zurückgelegten Kilometer werden während der Mietdauer laut dem fabrikgemäß eingebauten und versiegelten Kilometerzähler festgestellt. Der Mieter verpflichtet sich dazu, im Falle einer Beschädigung des Siegels bzw. des Kilometerzählers die nächste Geschäftsstelle von Avant car zu informieren, wo dieser alle notwendigen Anweisungen erhält, da diesem ansonsten ein Kilometergeld für 500 km pro Tag der Fahrzeugbenutzung zu den aktuell gültigen Konditionen in Rechnung gestellt wird.
Mit dem Reservierungssystem von Avant car können Sie auch Reservierungen der Zusatzausstattung vornehmen (z. B. Kindersitz, GPS Navigationssystem, Magnet- Dachträger, Magnet-Skiträger u. ä). Die Anmietung der Zusatzausstattung wird zu den aktuell gültigen Konditionen in Rechnung gestellt.
Mit Gültigkeit zum 01.07.2008 sind alle Mietfahrzeuge mit einer Vignette ausgestattet. Diese wird zusätzlich zu den aktuell gültigen Konditionen in Rechnung gestellt.
Bei der Anmietung eines Fahrzeugs am Flughafen werden Flughafengebühren zu den aktuell gültigen Konditionen berechnet.
Für Fahrten eines Mietfahrzeugs außerhalb von Slowenien muss der Mieter eine schriftliche Genehmigung von Avant car einholen. Bleibt das Mietfahrzeug nachtsüber im Ausland, so hat der Mieter dieses in der Hotelgarage oder in einer anderen überwachten Garage unterzubringen.
Der Mieter verpflichtet sich dazu, das Fahrzeug während der gesamten Mietdauer normal zu verwenden, es instand zu halten und mit dem Fahrzeug wie ein guter Hausherr gemäß den technischen und sonstigen Anweisungen, Empfehlungen und den guten geschäftlichen Sitten umzugehen sowie dem Unternehmen Avant car jede Art von Mängeln zu melden. Andere Vorgehensweisen stellen eine Verletzung der Vertragspflichten seitens des Mieters dar.
Avant car haftet nicht für das Eigentum des Mieters oder eines Dritten, das im Mietfahrzeug oder darauf, im Ersatzfahrzeug oder jedoch in den Geschäftsräumlichkeiten von Avant car zurückbleibt. Der Mieter verzichtet somit auf jegliche Forderung, die sich aus den angeführten Verlustfällen und den damit verbundenen Schadensfällen ergeben könnte.
Der Mieter ist verantwortlich und haftet für alle Verbindlichkeiten, die sich aus der Nichtbeachtung von Verkehrsregeln, wegen regelwidrigen Parkens oder eines sonstigen Verstoßes gegen die Verkehrsregeln beim Lenken des Fahrzeugs ergeben könnten, wie auch für alle daraus resultierenden Schadensfälle. Für alle Mandatsstrafen und sonstigen Strafen, die während der Mietzeit vom Mieter verursacht bzw. diesem zugestellt werden, hat der Mieter selbst aufzukommen und/oder diese werden ausschließlich dem Mieter unmittelbar angelastet. Diese Verantwortung des Mieters besteht auch nach Beendigung des Vertrages, der Strafe bzw. des Schadens fort, die sich aus der Zeit ergeben, in der das Fahrzeug vom Mieter gelenkt wurde.
Für die Anmietung eines Fahrzeugs in Slowenien ist von wesentlicher Bedeutung, dass der Fahrer gemäß slowenischer Gesetzgebung versichert ist. Die gesamte Flotte von Avant car verfügt über eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung mitsamt der Kfz-Fahrerversicherung (AO+).
Das Fahrzeug ist nur für den Zeitraum der Gültigkeit des Mietvertrages versichert. Nach Ablauf der Gültigkeit, mit Ausnahme der schriftlichen Verlängerung, haftet Avant car nicht für Verkehrsunfälle oder sonstige Schäden, Entfremdung bzw. für Pannen des Fahrzeugs sowie dessen Teilen und dieselben gelten als Privatangelegenheit des Mieters, daher hat dieser den gesamten eventuellen Schaden zu ersetzen, abgesehen von der tatsächlichen Versicherung des Fahrzeugs.. Eine schriftliche Verlängerung des Mietvertrages kann der Mieter in jeder beliebigen Geschäftsstelle von Avant car Slowenienweit, per Fax unter der Nr. +386 1 589 0852 bzw. per E-Mail an avantcar@avantcar.si vornehmen.
Bei Verkehrsunfällen, sonstigen Schäden, Entfremdung bzw. bei einer Panne des Fahrzeugs und dessen Teilen, wie auch im Brandfall haftet der Mieter gänzlich für das Mietfahrzeug. Diese Haftung kann um den Betrag der Selbstbeteiligung durch den Ankauf der Kfz-Versicherung zu den aktuell gültigen Konditionen verringert werden.
Prüfen Sie bei Ihrer Reservierung oder Fahrzeugübernahme, welche Versicherungsleistungen im Mietpreis inbegriffen sind. Die Angestellten von Avant car werden bemüht sein, Ihnen eine fachkundige Beratung zu leisten und alle Möglichkeiten zu den Versicherungen darzustellen, welche Ihren Forderungen entsprechen. Anschließend können Sie sich für eine Zusatzversicherung entscheiden, wie etwa eine Vollversicherung (Master Cover) oder die Vollversicherung Plus (Master Cover Plus). Eine kurze Darstellung der Versicherungsleistungen finden Sie in folgender Tabelle:
|
Kfz-Haftpflichtversicherung (AO) |
Im Mietpreis bereits inbegriffen |
|
Kfz-Fahrerversicherung (AO+) |
Im Mietpreis bereits inbegriffen |
|
Kfz-Kaskoversicherung |
Im Mietpreis bereits inbegriffen |
|
Reifenversicherung/Tyre Waiver |
Im Mietpreis nicht inbegriffen |
|
Verringerte Selbstbeteiligung/Reduced Excess |
Im Mietpreis nicht inbegriffen |
|
Vollversicherung/Master Cover |
Im Mietpreis nicht inbegriffen |
|
Vollversicherung +/Master Cover Plus + |
Im Mietpreis nicht inbegriffen |
Wenn die Kfz-Versicherung im Falle einer Panne oder Entfremdung des Fahrzeugs zur Deckung des gesamten Schadens, den Avant car erlitten hat, nicht ausreichen sollte, hat der Mieter den gesamten Schaden innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Eingang der Mitteilung von Avant car zu ersetzen.
Bei Beschädigungen des Fahrzeugs, welche nachträglich festgestellt werden, behält sich Avant car das Recht vor, den Mieter innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach der beendeten Anmietung von dem verursachten Schaden in Kenntnis zu setzen, der für diesen die Gesamthaftung trägt.
Abgesehen von einer eventuell abgekauften Schadensverantwortung an dem Mietfahrzeug haftete der Mieter uneingeschränkt in folgenden Fällen:
Insofern Schäden entstehen, das Fahrzeug kaputt, beschlagnahmt, entfremdet oder in irgendeinen Verkehrsunfall verwickelt worden ist, hat der Mieter Avant car unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und den Fall bei der Polizei zu melden.
Der Mieter verpflichtet sich im Falle eines Unfalls dazu, die Interessen von Avant car und dessen Versicherung zu wahren, indem:
Wenn der Mieter nicht gemäß diesen Bestimmungen und Bedingungen vorgeht, haftet er für die gesamten Folgen und den Schaden, der dem Vermieter aus diesem Grund entsteht.
Bei Pannen oder technischen Schwierigkeiten hat der Mieter das UnternehmenAvant car davon in Kenntnis zu setzen, das diesem aufgrund der übermittelten Informationen weitere Anweisung erteilt.
Der Mieter darf das Fahrzeug nur bei Vertragswerkstätten reparieren lassen, im Falle eines eventuellen Ersatzes von Autoteilen hat er die Originalrechnung der Werkstatt vorzulegen. Wird die Reparatur nicht nach der vorgeschriebenen Art vorgenommen, werden die Kosten von Avant car nicht anerkannt. Für einen eventuellen Schaden, der infolge der Nichtbeachtung der Anweisungen von Avant car entsteht, hat der Mieter gänzlich aufzukommen.
Bei Verlustfällen der angeführten Gegenstände hat der Mieter Avant car davon in Kenntnis zu setzen, der ihm aufgrund der übermittelten Daten weitere Anweisungen erteilt. Für verloren gegangene Gegenstände werden die Kosten vom Vermieter zu den aktuell gültigen Konditionen in Rechnung gestellt.
Avant car bietet allen Mietern eine 24/7 Straßenassistenz (24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche), die im Mietpreis enthalten ist. Die Assistenz wird in allen EU-Ländern, in Kroatien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro über unsere Geschäftspartner bereitgestellt.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietfahrzeug rufen Sie das Kunden-Support-Zentrum von Avant car ian, das Ihnen Hilfe leisten wird, egal ob Sie sich in Slowenien oder im Ausland befinden.
Sie können auch einen Blick auf die Liste mit den Antworten auf die gängigsten Fragen unserer Kunden werfen. Vielleicht befindet sich darunter auch die Antwort auf Ihre Frage.
© 2003-2012 Avant car - Datenschutzerklärung - Nutzungsbedingungen





