
Das Wort geht aus dem englischen Wort „to lease“ hervor, was in der Übersetzung „Pacht, Anmietung“ bedeutet. Das Leasing stellt eine Form der Finanzierung dar, die es dem Leasingnehmer ermöglicht, ein Fahrzeug, eine Ausstattung oder Immobilie (im Allgemeinen: Leasinggegenstand) in der Absicht der Nutzung für geschäftliche Zwecke zu mieten.
Das Leasing weist sowohl die Merkmale eines Darlehens als auch die Merkmale einer klassischen Anmietung auf. Die Ähnlichkeit zu einem Darlehen liegt vor allem in der Ratenzahlung der vertraglichen Pflichten, die Ähnlichkeit zur Anmietung liegt jedoch im rechtlich-formalen Eigentum des Leasinggegenstandes.
Eigentümer des Leasinggegenstandes ist über die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses der Leasinggeber. Das Leasing ähnelt einem Bankdarlehen, da der Leasingnehmer die vertraglichen Pflichten in Raten abbezahlt.
Man unterscheidet zwei Arten des Leasings, die sich im Hinblick auf die Übertragung des Eigentums bei Ablauf des Vertrages, die Vertragsdauer und andere Merkmale voneinander unterscheiden: Finanzierungsleasing und operatives Leasing.
Ist eine juristische oder natürliche Person, die einen Vertrag über das Leasing einer Ausstattung abschließt, abgesehen davon, ob es sich um ein Finanzierungs- oder operatives Leasing handelt. Es handelt sich um eine Person, die die Ausstattung benutzt und die man auch Kunde oder unter bestimmten Bedingungen auch Käufer nennen würde.
Ist eine juristische Person, die dem Leasingnehmer die Finanzierung anbietet.
Bei Ablauf des Vertrages über das Finanzierungsleasing wird der Leasingnehmer Eigentümer des Leasinggegenstandes (zum Beispiel des Fahrzeugs oder Wasserfahrzeugs). Der rechtliche Eigentümer des Vertragsgegenstandes bis zur Bezahlung aller Annuitäten sowie der Rückkaufsoption ist der Leasinggeber.
Der Vertrag ist in der Regel über die gesamte Nutzungsdauer des Mittels wirksam. Das Verlustrisiko beim Verkauf der Ausstattung übernimmt der Leasingnehmer. Der rechtliche Eigentümer des Vertragsgegenstandes bis zur Bezahlung aller Annuitäten sowie der Rückkaufsoption ist der Leasinggeber.
Die Mehrwertsteuer muss bei Abschluss des Mietverhältnisses und vom Gesamtwert des Leasinggegenstandes entrichtet werden. Der Leasingnehmer (Wirtschaftsgesellschaft) kann die investitionsbezogene Steuerermäßigung geltend machen, jedoch nicht für Personenfahrzeuge.
Die Kosten für die Nutzung (Kundendienst, Zulassung, Versicherung) trägt der Leasingnehmer.
Diese Finanzierungsform eignet sich vor allem für diejenigen, die lediglich an der Nutzung der Ausstattung, nicht jedoch am Eigentum Interesse haben, da dasselbe bei Vertragsablauf nicht auf den Leasingnehmer übertragen wird.
Der Vertrag wird in der Regel für einen kürzeren Zeitraum geschlossen als beim Finanzierungsleasing. Der Leasingnehmer muss sich nicht um den Verkauf der Ausstattung bei Vertragsablauf kümmern.
Die Mehrwertsteuer wird für jede Rate gesondert erhoben. Es können keine Steuerermäßigungen geltend gemacht werden (außer im Fall von Güterfahrzeugen), jedoch stellt die Miete einen Kostenpunkt dar.
Der Leasingnehmer kann alle Vorteile der außerbilanziellen Finanzierung nutzen. Die gesamte Miete stellt eine bilanzielle Ausgabe dar und verringert folglich die Steuerbemessungsgrundlage bei der Berechnung der Einkommensteuer.
werden auch Alternativkosten genannt. Das ist der Betrag des Verdienstes einer anderen Investition, auf den ein Unternehmer verzichten muss, wenn dieser das Geld in den Erwerb eines Fahrzeugs investieren möchte.
ist der Betrag, der den abschreibungsfähigen Vermögenswert im jeweiligen Abrechnungszeitraum verlässt und zu diesem Zeitpunkt einen Kostenpunkt darstellt, ausgenommen im Fall der Verringerung der neu bewerteten Kapitalberichtigung.
ist die Einteilung des Wertes des abschreibungsfähigen Vermögenswertes in Beträge, die diesen im bewerteten Zeitraum seiner Nutzung allmählich verlassen und in der Regel Kosten darstellen.
sind Vermögenswerte, die:
ist der Beschaffungswert, der bei der Neubewertung der Vermögenswerte berichtigt und um den geschätzten Restwert gemindert wurde.
Entspricht bei der linearen zeitlichen Abschreibung dem abschreibungsfähigen Betrag. Bei der degressiven zeitlichen Abschreibung kann diese jedoch dem jeweiligen nicht abgeschriebenen Wert entsprechen.
Stellt bei der linearen zeitlichen Abschreibung das Verhältnis zwischen dem Wert, der in den einzelnen Jahren auf die Geschäftseffekte übertragen wird, und der Abschreibungsgrundlage dar. Bei der degressiven zeitlichen Abschreibung kann dieser jedoch auch das Verhältnis zwischen der Restnutzungsdauer und der Gesamtnutzungsdauer darstellen.
Ist die Berechnung der Abschreibung im Hinblick auf die Nutzungsdauer.
Ist die Berechnung der Abschreibung im Hinblick auf die tatsächliche Nutzung im jeweiligen Zeitraum.
Den Geldfluss bilden die Einnahmen und Ausgaben. Die Einnahmen stellen einen Geldeingang beim Unternehmen, die Ausgaben jedoch einen Geldabfluss aus dem Unternehmen dar. Die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben ist der Nettogeldfluss. Der Geldfluss beeinflusst in großem Maße, wie hoch die Liquidität (Zahlungsfähigkeit) des Unternehmens sein wird.